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Stuttgart fördert die Graffitientfernung mit bis zu 3.500 Euro Zuschuss: Was Eigentümer jetzt wissen sollten

Graffiti an der Fassade? In Stuttgart gibt es seit Juli 2026 eine Förderung für die Entfernung. Was gefördert wird und wer antragsberechtigt ist.
Lesezeit:5 Minuten
Illegales blaues Graffiti an der hellen Putzfassade eines Wohnhauses in Stuttgart vor der Graffitientfernung (KI-generiertes Symbolbild)

Stand: 19. August 2026

Wer in Stuttgart Graffiti an der eigenen Hauswand entdeckt, kann seit Juli 2026 eine Graffiti Förderung der Stadt beantragen. Mit der neuen Förderrichtlinie, die am 17. Juli 2026 in Kraft getreten ist, übernimmt die Landeshauptstadt einen großen Teil der Kosten. Für die professionelle Entfernung durch eine Fachfirma sind das 75 Prozent, maximal 3.500 Euro je Maßnahme.

Was die Förderung für die Graffitientfernung in Stuttgart abdeckt

Die Stadt fördert nicht nur das Reinigen. Sie stellt vier Wege zur Wahl, die Wand wieder in Ordnung zu bringen. Alle vier gelten für Gebäude und bauliche Anlagen im gesamten Stadtgebiet.

Graffitientfernung. Eine Fachfirma holt die Farbe aus der Oberfläche. Auch eine anschließende Schutzschicht kann unter Umständen förderbar sein.

Neu gestalten lassen. Statt zu reinigen, können Sie die Fläche künstlerisch gestalten lassen.

Selbst übermalen. Auch Eigenleistung wird bezuschusst. Erstattet wird aber nur das Material, nicht Ihre Arbeitszeit.

Begrünen. Rankengewächse vor der Wand verdecken die Fläche und nehmen dem nächsten Sprayer die Angriffsfläche. Sie können selbst pflanzen oder pflanzen lassen.

Wie hoch der Zuschuss ausfällt

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe richtet sich nach der gewählten Maßnahme.

Maßnahme Fördersatz Höchstbetrag
Professionelle Entfernung durch eine Fachfirma, ggf. mit Schutzschicht 75 Prozent der Gesamtkosten 3.500 Euro
Künstlerische Gestaltung 75 Prozent der Gesamtkosten 3.500 Euro
Übermalung in Eigenleistung 100 Prozent der Materialkosten 500 Euro
Anpflanzung von Rankengewächsen 75 Prozent der Gesamtkosten 1.500 Euro

Zwei Einschränkungen sollten Sie kennen. Erstens gilt die Förderung nur einmal im Jahr pro Grundstück. Zweitens gibt es keinen Rechtsanspruch. Die Stadt bewilligt aus einem begrenzten Budget und arbeitet die vollständigen Anträge der Reihe nach ab. Wer früh und lückenlos beantragt, hat die besseren Karten.

Welche Kosten müssen Sie selbst decken?

Die Prozentangabe allein sagt wenig. Entscheidend ist, ab wann der Höchstbetrag greift.

Solange die Rechnung unter rund 4.666 Euro bleibt, tragen Sie genau ein Viertel der Kosten.

Für die Praxis heißt das: Bei kleineren und mittleren Flächen deckt die Förderung den Löwenanteil. Bei großen Fassaden sollten Sie den Eigenanteil vorher durchrechnen, statt sich auf die 75 Prozent zu verlassen.

Wer antragsberechtigt ist und welche Voraussetzungen gelten

Den Zuschuss beantragen können Eigentümerinnen und Eigentümer privater Gebäude, Erbbauberechtigte sowie bevollmächtigte Vertretungen, also zum Beispiel Hausverwaltungen.

Damit ein Antrag Aussicht auf Erfolg hat, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Illegal angebracht. Das Graffiti wurde ohne Erlaubnis aufgebracht und mit wasserfester Farbe ausgeführt.
  • Öffentlich sichtbar. Gefördert wird straßenseitiges Graffiti, das im öffentlichen Raum sichtbar ist.
  • Strafanzeige erstattet. Es muss Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattet worden sein. Das geht auch online über die Online-Wache der Polizei Baden-Württemberg. Sie erhalten dabei ein Aktenzeichen oder eine Vorgangs-ID, die Sie für den Antrag benötigen.
  • Berechtigung nachgewiesen. Sie weisen nach, dass Sie Eigentümer, erbbauberechtigt oder bevollmächtigt sind.
  • Noch nicht begonnen. Die Arbeiten dürfen erst starten, wenn über den Antrag bestandskräftig entschieden wurde oder ein Bescheid über den förderunschädlichen Vorhabenbeginn vorliegt. Wer vorher anfängt, ist von der Förderung ausgeschlossen.
  • Rechtlich zulässig. Die geplanten Arbeiten sind mit den örtlichen Vorgaben vereinbar, etwa mit dem Denkmalschutz oder einer Gestaltungssatzung.

In sieben Schritten zum Zuschuss

Der Ablauf ist überschaubar, die Reihenfolge aber entscheidend.

  1. Fotos anfertigen. Dokumentieren Sie die betroffene Stelle oder die betroffenen Stellen, bevor irgendetwas passiert.
  2. Strafanzeige stellen. Wegen Sachbeschädigung, wahlweise bei der Polizeidienststelle oder online über die Onlinewache der Polizei Baden-Württemberg. Notieren Sie das Aktenzeichen beziehungsweise die Vorgangs-ID, Sie brauchen beides für den Antrag.
  3. Kostenangebot einholen. Bei Beauftragung einer Fachfirma das Angebot der Firma, bei Eigenleistung eine Kostenprognose über die voraussichtlichen Materialkosten. Die Unterlage muss beim Antrag hochgeladen werden.
  4. Vollmacht klären. Wenn Sie nicht Alleineigentümer sind, sondern für eine Haus- oder Eigentümergemeinschaft handeln, brauchen Sie eine Vollmacht.
  5. Antrag online stellen. Der Einstieg liegt auf stuttgart.de/graffiti. Das Formular selbst läuft nicht auf der Stadtseite, sondern über das Serviceportal Baden-Württemberg (service-bw). Halten Sie Ihre Unterlagen als Datei bereit, sie werden dort hochgeladen.
  6. Bewilligung abwarten, dann ausführen. Die Arbeiten dürfen erst beginnen, wenn über den Antrag bestandskräftig entschieden wurde oder ein Bescheid über den förderunschädlichen Vorhabenbeginn vorliegt. Wer vorher anfängt, ist von der Förderung ausgeschlossen. Wenn es eilt, fragen Sie bei der Stabsstelle nach dem förderunschädlichen Vorhabenbeginn. Nach der Bewilligung haben Sie ein Jahr Zeit, die Maßnahme abzuschließen.
  7. Abrechnen. Für die Auszahlung reichen Sie die Rechnung samt Belegen ein, dazu Fotos der wiederhergestellten Fläche, Ihre Bankdaten und den Namen der Person, die das Geld erhalten soll.

Fachfirma oder Eigenleistung: was sich wann rechnet

Auf den ersten Blick wirkt die Eigenleistung attraktiv, schließlich werden die Materialkosten zu 100 Prozent erstattet. Der Deckel liegt allerdings bei 500 Euro, und übermalen heißt: Die Farbe ist überdeckt, der Fleck bleibt aber oft sichtbar. Warum das an einer Fassade selten die bessere Wahl ist, haben wir an anderer Stelle ausführlich beschrieben – Kann man Graffiti einfach überstreichen? Das sollten Sie beachten

An strukturierten Putzfassaden, an Sichtbeton oder an Klinker entsteht ein deutlich abgesetztes Feld, das oft auffälliger wirkt als das Graffiti selbst.

Die fachgerechte Entfernung wird dagegen mit bis zu 3.500 Euro bezuschusst und stellt die Oberfläche wieder her, statt sie zu überdecken. Entscheidend ist dabei ein materialgerechtes Vorgehen, denn die Untergründe reagieren sehr unterschiedlich. Ein Wärme-Dämm-Verbund-System (WDVS) oder eine Putzfassade sind erheblich empfindlicher als Beton oder Naturstein.

Purify arbeitet aus diesem Grund mit einem schonenden Niederdrucksystem. Die Fläche wird zunächst per Teleskoplanze mit einem speziellen Reiniger vorbehandelt und anschließend mit einer auf den Untergrund abgestimmten Kombination aus Temperatur, Druck und Düsenabstand abgespült. Graffiti lassen sich damit zu 99 Prozent rückstandsfrei entfernen, ohne die Oberfläche zu beschädigen. Ein Gerüst ist in der Regel nicht nötig.

Nach der Entfernung: Graffitischutz mitdenken

Eine Fassade, die einmal besprüht wurde, wird häufig ein zweites Mal getroffen. Ein vorbeugender Graffitischutz legt eine Schutzschicht auf den Untergrund, sodass Farbe nicht tief in die Poren eindringen kann. Die nächste Reinigung wird dadurch schneller, schonender und günstiger.

Dafür braucht es in der Regel keinen zweiten Antrag. Die Förderrichtlinie führt als Maßnahme die professionelle Entfernung des Graffitis auf, gegebenenfalls einschließlich des Auftrags einer Schutzschicht. Der Schutz kann also Teil derselben Maßnahme sein und unter dieselben 75 Prozent der Gesamtkosten bis 3.500 Euro fallen.

Die Richtlinie formuliert den Schutz aber als Möglichkeit, nicht als Regel, und unter Umständen wird er nicht mitgefördert. Lassen Sie ihn deshalb im Kostenangebot als eigene Position ausweisen und klären Sie vor der Antragstellung mit der Stadt, ob er in Ihrem Fall gefördert wird.

Fazit

Die Förderung für die Graffitientfernung in Stuttgart verschiebt die Rechnung deutlich. Wo bisher der Preisunterschied zwischen Übermalen und fachgerechter Entfernung ausschlaggebend war, trägt die Stadt bei der professionellen Beseitigung nun drei Viertel der Kosten bis zu 3.500 Euro.

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Quellen und Stand der Informationen

Stand der Angaben: 19. August 2026. Die Informationen zur Förderrichtlinie beruhen auf den folgenden Veröffentlichungen:

Zuständig für die Bewilligung ist die Stabsstelle Sicherheitspartnerschaft in der Kommunalen Kriminalprävention beim Referat Sicherheit, Ordnung und Sport der Landeshauptstadt Stuttgart.

Fördersätze, Höchstbeträge und Voraussetzungen können sich ändern, die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Maßgeblich ist die jeweils gültige Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Stuttgart. Bitte prüfen Sie vor der Antragstellung den aktuellen Stand unter stuttgart.de/graffiti. Dieser Beitrag ersetzt keine verbindliche Auskunft der Stadt.

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