Stand: 19. August 2026
Wer in Stuttgart Graffiti an der eigenen Hauswand entdeckt, kann seit Juli 2026 eine Graffiti Förderung der Stadt beantragen. Mit der neuen Förderrichtlinie, die am 17. Juli 2026 in Kraft getreten ist, übernimmt die Landeshauptstadt einen großen Teil der Kosten. Für die professionelle Entfernung durch eine Fachfirma sind das 75 Prozent, maximal 3.500 Euro je Maßnahme.
Die Stadt fördert nicht nur das Reinigen. Sie stellt vier Wege zur Wahl, die Wand wieder in Ordnung zu bringen. Alle vier gelten für Gebäude und bauliche Anlagen im gesamten Stadtgebiet.
Graffitientfernung. Eine Fachfirma holt die Farbe aus der Oberfläche. Auch eine anschließende Schutzschicht kann unter Umständen förderbar sein.
Neu gestalten lassen. Statt zu reinigen, können Sie die Fläche künstlerisch gestalten lassen.
Selbst übermalen. Auch Eigenleistung wird bezuschusst. Erstattet wird aber nur das Material, nicht Ihre Arbeitszeit.
Begrünen. Rankengewächse vor der Wand verdecken die Fläche und nehmen dem nächsten Sprayer die Angriffsfläche. Sie können selbst pflanzen oder pflanzen lassen.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe richtet sich nach der gewählten Maßnahme.
| Maßnahme | Fördersatz | Höchstbetrag |
|---|---|---|
| Professionelle Entfernung durch eine Fachfirma, ggf. mit Schutzschicht | 75 Prozent der Gesamtkosten | 3.500 Euro |
| Künstlerische Gestaltung | 75 Prozent der Gesamtkosten | 3.500 Euro |
| Übermalung in Eigenleistung | 100 Prozent der Materialkosten | 500 Euro |
| Anpflanzung von Rankengewächsen | 75 Prozent der Gesamtkosten | 1.500 Euro |
Zwei Einschränkungen sollten Sie kennen. Erstens gilt die Förderung nur einmal im Jahr pro Grundstück. Zweitens gibt es keinen Rechtsanspruch. Die Stadt bewilligt aus einem begrenzten Budget und arbeitet die vollständigen Anträge der Reihe nach ab. Wer früh und lückenlos beantragt, hat die besseren Karten.
Die Prozentangabe allein sagt wenig. Entscheidend ist, ab wann der Höchstbetrag greift.
Solange die Rechnung unter rund 4.666 Euro bleibt, tragen Sie genau ein Viertel der Kosten.
Für die Praxis heißt das: Bei kleineren und mittleren Flächen deckt die Förderung den Löwenanteil. Bei großen Fassaden sollten Sie den Eigenanteil vorher durchrechnen, statt sich auf die 75 Prozent zu verlassen.
Den Zuschuss beantragen können Eigentümerinnen und Eigentümer privater Gebäude, Erbbauberechtigte sowie bevollmächtigte Vertretungen, also zum Beispiel Hausverwaltungen.
Damit ein Antrag Aussicht auf Erfolg hat, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:
Der Ablauf ist überschaubar, die Reihenfolge aber entscheidend.
Auf den ersten Blick wirkt die Eigenleistung attraktiv, schließlich werden die Materialkosten zu 100 Prozent erstattet. Der Deckel liegt allerdings bei 500 Euro, und übermalen heißt: Die Farbe ist überdeckt, der Fleck bleibt aber oft sichtbar. Warum das an einer Fassade selten die bessere Wahl ist, haben wir an anderer Stelle ausführlich beschrieben – Kann man Graffiti einfach überstreichen? Das sollten Sie beachten
An strukturierten Putzfassaden, an Sichtbeton oder an Klinker entsteht ein deutlich abgesetztes Feld, das oft auffälliger wirkt als das Graffiti selbst.
Die fachgerechte Entfernung wird dagegen mit bis zu 3.500 Euro bezuschusst und stellt die Oberfläche wieder her, statt sie zu überdecken. Entscheidend ist dabei ein materialgerechtes Vorgehen, denn die Untergründe reagieren sehr unterschiedlich. Ein Wärme-Dämm-Verbund-System (WDVS) oder eine Putzfassade sind erheblich empfindlicher als Beton oder Naturstein.
Purify arbeitet aus diesem Grund mit einem schonenden Niederdrucksystem. Die Fläche wird zunächst per Teleskoplanze mit einem speziellen Reiniger vorbehandelt und anschließend mit einer auf den Untergrund abgestimmten Kombination aus Temperatur, Druck und Düsenabstand abgespült. Graffiti lassen sich damit zu 99 Prozent rückstandsfrei entfernen, ohne die Oberfläche zu beschädigen. Ein Gerüst ist in der Regel nicht nötig.
Eine Fassade, die einmal besprüht wurde, wird häufig ein zweites Mal getroffen. Ein vorbeugender Graffitischutz legt eine Schutzschicht auf den Untergrund, sodass Farbe nicht tief in die Poren eindringen kann. Die nächste Reinigung wird dadurch schneller, schonender und günstiger.
Dafür braucht es in der Regel keinen zweiten Antrag. Die Förderrichtlinie führt als Maßnahme die professionelle Entfernung des Graffitis auf, gegebenenfalls einschließlich des Auftrags einer Schutzschicht. Der Schutz kann also Teil derselben Maßnahme sein und unter dieselben 75 Prozent der Gesamtkosten bis 3.500 Euro fallen.
Die Richtlinie formuliert den Schutz aber als Möglichkeit, nicht als Regel, und unter Umständen wird er nicht mitgefördert. Lassen Sie ihn deshalb im Kostenangebot als eigene Position ausweisen und klären Sie vor der Antragstellung mit der Stadt, ob er in Ihrem Fall gefördert wird.
Die Förderung für die Graffitientfernung in Stuttgart verschiebt die Rechnung deutlich. Wo bisher der Preisunterschied zwischen Übermalen und fachgerechter Entfernung ausschlaggebend war, trägt die Stadt bei der professionellen Beseitigung nun drei Viertel der Kosten bis zu 3.500 Euro.
Sie brauchen für den Förderantrag ein Kostenangebot? Purify erstellt Ihnen ein unverbindliches Angebot, das Sie direkt beim Antrag einreichen können. Angebot unverbindlich anfragen oder direkt melden unter +49 7191 2299824 und info@purify-fassadenreinigung.de.
Stand der Angaben: 19. August 2026. Die Informationen zur Förderrichtlinie beruhen auf den folgenden Veröffentlichungen:
Zuständig für die Bewilligung ist die Stabsstelle Sicherheitspartnerschaft in der Kommunalen Kriminalprävention beim Referat Sicherheit, Ordnung und Sport der Landeshauptstadt Stuttgart.
Fördersätze, Höchstbeträge und Voraussetzungen können sich ändern, die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Maßgeblich ist die jeweils gültige Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Stuttgart. Bitte prüfen Sie vor der Antragstellung den aktuellen Stand unter stuttgart.de/graffiti. Dieser Beitrag ersetzt keine verbindliche Auskunft der Stadt.